Neue Gebührenregelung für die Abfallentsorgungsanlagen Geismar, Flechtdorf und Bad Wildungen ab dem 01. Januar
Der Kreistag hat am 2. November eine geänderte Abfallgebührensatzung beschlossen. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Entsorgung waren einige Veränderungen vorzunehmen. So sind die Gemeinden zuständig für das Einsammeln aller Abfälle im Hol- und Bringsystemen. Der Landkreis ist zuständig für die Verwertung und Entsorgung dieser Abfälle. Die bisher subventionierte Pauschalgebühr (Mindestgebühr) für …